Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sport Auto Plus GmbH für die Vermietung von Kraftfahrzeugen über die Plattform www.sportautoplus.de
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Stand 18.07.2025
Um die Lesbarkeit dieses Dokuments zu verbessern, wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen auf alle Geschlechter.
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand, Berechtigung, Vertragslaufzeit
- Bestellvorgang und Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Leistungsumfang der Sport Auto Plus („Auto-Abo“)
- Option zur Selbstversicherung
- Lieferung und Abnahme des Fahrzeugs; Übergabetermin und -ort
- Miete, Fälligkeit, Zahlung und Verzug
- Zulässige Laufleistung
- Nutzungsberechtigung und Zusatzfahrer
- Zulässiger Fahrzeuggebrauch
- Kündigung und Vertragsbeendigung
- Rückgabe des Fahrzeugs, Rückgabeort, Rückgabetermin und Zustandsbewertung
- Sonstige Pflichten des Kunden
- Obliegenheiten und Vertragspflichten des Kunden im Schadensfall
- Haftung des Kunden
- Verkehrs- und Mautverstöße
- Haftung der Sport Auto Plus
- Aufrechnungsverbot
- Datenschutz
- Vertragssprache
- Streitbeilegung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sport Auto Plus GmbH mit Sitz in Berlin, Telefon: +49 234 479913-0, E-Mail: [email protected], eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 262109 B, inländische Geschäftsanschrift: Suttner-Nobel-Allee 4, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführer („Sport Auto Plus“), regeln die Geschäftsbeziehung zu Kunden („Kunde“ oder für die Zeit vor Vertragsschluss auch: „Interessent“) sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in Bezug auf die Vermietung von Fahrzeugen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Sport Auto Plus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.4. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in dem Überlassungsvertrag (vgl. Ziffer 3.8.) haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand, Berechtigung, Vertragslaufzeit
2.1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Kraftfahrzeugen durch Sport Auto Plus für einen Zeitraum, der in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten liegt, an Kunden, die die nachfolgenden persönlichen Nutzungsvoraussetzungen kumulativ erfüllen. Diese sind für Privatpersonen:
- der Kunde muss Angehöriger des Sports im Sinne von Ziffer 2.2. sein und
- zusätzlich einen festen und dort gemeldeten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie
dort seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
In Bezug auf alle Arten von Unternehmen, Vereinen oder Verbänden müssen diese ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die vorgesehene Nutzung des Kraftfahrzeugs muss mindestens teilweise Bezug zu einer sportlichen Tätigkeit haben.
2.2. Angehörige des Sports im vorstehenden Sinne sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich als Organ oder Mitarbeiter in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio/Fitnessclub beschäftigt bzw. tätig sind oder als ungekündigtes Mitglied in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio/Fitnessclub eine Sportart betreiben, sowie Leistungssportler, Trainer, Schiedsrichter oder Betreuer und sonstige im Vereinssport ehrenamtlich Tätige. Bei minderjährigen Sportlern gelten auch deren Erziehungsberechtigte als Angehörige des Sports.
2.3. Die jeweilige Vertragslaufzeit bestimmt sich nach den Regelungen des Überlassungsvertrages.
2.4. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und der Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden am Übergabetermin (vgl. Ziffer 7.1.) und endet automatisch durch Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit. Einer Kündigung bedarf es nicht. Die Vorschrift des § 545 BGB findet keine Anwendung.
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
3.1. Sport Auto Plus präsentiert auf ihrer Webseite www.sportautoplus.de einen Online-Katalog mit vorkonfigurierten Fahrzeugen verschiedener Hersteller und deren Modelle („Sortiment“). Die Präsentation und Bewerbung in diesem Sortiment dient lediglich zur Information und stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
3.2. Der Interessent wählt aus dem Sortiment ein vorkonfiguriertes Fahrzeug nach Ausstattungslinie und Motorisierung aus und gibt anschließend die für den Vertragsschluss und das Identifikationsverfahren erforderlichen Daten an (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates, die Bezeichnung der sportlichen Funktion, die Sportart und den Verein/Fitnessstudio etc., optional den Wunsch der aufpreispflichtigen Zusatzbuchung „Lieferung Plus“; hierzu gelten die jeweils gültigen Sonder-Bestimmungen, die unter folgendem Link abgerufen und abgespeichert werden können: www.sportautoplus.de/lieferungplus). Hierfür werden Eingabefelder zur Verfügung gestellt, die eine automatische Kontrolle der korrekten Dateneingabe vornehmen. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten, der Zustimmung zur Geltung dieser AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis, der Gestattung zur Abfrage bei den Auskunfteien „Creditreform – Boniversum“ und „SCHUFA“ sowie der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten gemäß DSGVO, hat der Interessent die Möglichkeit, seine Bestellung in einer Bestellübersicht zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Anschließend kann der Interessent seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Interessent ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Überlassungsvertrags ab. Der Zugang der Bestellung des Interessenten bei Sport Auto Plus wird dem Interessenten anschließend unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt („Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Antrags des Interessenten durch Sport Auto Plus dar.
3.3. Sofern einzelvertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Sport Auto Plus die Überlassung des Fahrzeugs nur nach Hersteller, Modell, Motorisierung und Modelllinie. Soweit konkrete Ausstattungsmerkmale genannt sind, schuldet Sport Auto Plus diese lediglich nach allgemeiner Art und Güte. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
3.4. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass es sich bei dem bestellten Fahrzeug um grundsätzlich vorkonfigurierte Fahrzeuge handelt, die Sport Auto Plus zunächst vom jeweiligen Hersteller beziehen muss. Auf etwaige herstellerbedingte Änderungen der Fahrzeugspezifikationen hat Sport Auto Plus keinerlei Einfluss. Hierzu zählen insbesondere Änderungen an den Ausstattungsmerkmalen, z. B. infolge von Änderungsjahren bestimmter Fahrzeugtypen oder Modelle, einer Modellpflege, Facelifts, Änderungen am Inhalt oder Umfang herstellerseitiger Ausstattungspakete, etwa infolge von Rohstoff- oder Teile-Mangel oder Ähnlichem.
3.5. Unbeschadet der Ziffer 3.4. behält sich Sport Auto Plus das Recht vor, das bestellte Fahrzeug mit geringfügig abweichenden Spezifikationen zur Verfügung zu stellen, wenn und soweit Sport Auto Plus auf diese Abweichungen keinen Einfluss im Sinne von Ziffer 3.4. hat und soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Des Weiteren behält sich Sport Auto Plus bei Vorliegen eines berechtigten Interesses das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.6. Bei Änderungen am bestellten Fahrzeug, die über das in Ziffer 3.4. und 3.5. genannte Maß hinausgehen, wird Sport Auto Plus den Kunden rechtzeitig informieren. Sind die Änderungen nicht zumutbar, steht jeder Vertragspartei ein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe von § 543 Abs. 1 BGB zu.
3.7. Die Vertragsparteien vereinbaren für das Vertragsverhältnis die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation. Den Parteien ist bekannt, dass dadurch die Gefahr des Abfangens und Lesens durch Dritte sowie die unbefugte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und sensiblen personenbezogenen Daten durch eine nicht korrekte Übermittlung oder einen falschen Absender bzw. Empfänger besteht. Es wird vor diesem Hintergrund vereinbart, dass jede Partei der jeweils anderen Partei jedwede Änderung ihrer Kommunikationsdaten (insbesondere E-Mail-Adressen) unverzüglich mitzuteilen verpflichtet ist.
3.8. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Bestellannahme („Überlassungsvertrag“) durch Sport Auto Plus beim Kunden zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung des bestellten Fahrzeugs. Die Bestellannahme erfolgt grundsätzlich im Wege einer digitalen Bestellbestätigung mittels Zugangs des Überlassungsvertrages in Textform, der die Vertragsbestimmungen wiedergibt. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.9.Sport Auto Plus ist berechtigt, vor Vertragsschluss von einem Interessenten geeignete Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, und/oder den Nachweis eines Girokontos und/oder die Gestellung eines – bezogen auf dessen Bonität – geeigneten zusätzlichen Vertragspartners als Mithaftenden, der die Abfrage bei den Auskunfteien „Creditreform – Boniversum“ und „SCHUFA“ erfolgreich durchlaufen muss, zu verlangen. Werden die geforderten Nachweise oder der zusätzliche Vertragspartner nicht binnen einer von Sport Auto Plus gesetzten, angemessenen Frist erbracht oder der zusätzliche Vertragspartner nicht gestellt, so gilt das Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Vertrages als abgelehnt.
4. Widerrufsrecht
4.1. Jedem Kunden, der im Sinne des § 13 BGB Verbraucher ist, steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
4.2. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Sport Auto Plus GmbH mit Sitz in Berlin, Telefon: +49 234 479913-0, E-Mail: [email protected], Geschäftsanschrift: Suttner-Nobel-Allee 4, 44803 Bochum, mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 300,00 €.
5.Leistungsumfang der Sport Auto Plus („Auto-Abo“); Zusatzleistungen (optional gegen Aufpreis)
5.1. Sport Auto Plus überlässt dem Kunden das von ihm bestellte Mietfahrzeug für den vereinbarten Zeitraum in verkehrstauglichem Zustand (nachfolgend auch: „das Fahrzeug“). Weitere Einzelheiten (insbesondere zum Fahrzeugtyp, Marke, Modell, Ausstattungslinie und weitere Spezifikationen) enthält der Überlassungsvertrag.
5.2. Im Leistungsumfang ist neben der Überlassung des Fahrzeugs enthalten („Auto-Abo“):
- Überführung des Fahrzeugs an den Lieferstandort gemäß Überlassungsvertrag (Besonderheiten gelten bei Buchung der Zusatzoption „Lieferung Plus“ – es gelten die jeweils gültigen Sonder-Bestimmungen, die unter folgendem Link abgerufen und abgespeichert werden können: www.sportautoplus.de/lieferungplus )
- die amtliche Zulassung des Fahrzeugs auf Sport Auto Plus,
- die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer,
- die Zahlung des Rundfunkbeitrags,
- Kostenübernahme der erforderlichen Erstinspektion gemäß den Herstellervorgaben und nach entsprechender Freigabe durch Sport Auto Plus; der Kunde hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten,
- Kostenübernahme für saisonalen Räderwechsel gegen Nachweis, exklusive etwaiger Einlagerungskosten; der Kunde hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten,
- Bereitstellung einer Umweltplakette,
- Bereitstellung/Freigabe der für die Nutzung von herstellerseitig angebotenen kostenfreien Diensten, softwarebasierten Anwendungen, Applikationen o. ä. erforderlichen Halter-Daten und Informationen (z. B. Audi connect, BMW Connected Drive, Mercedes-Me, Porsche Connect u. Ä.). Etwaige kostenpflichtige Dienste, Anwendungen etc. können vom Kunden auf dessen Rechnung vom Hersteller bezogen werden. Für etwaige bei Fahrzeugrückgabe an Sport Auto Plus noch aktive Dienste, Anwendungen o. Ä. stehen dem Kunden keine Aufwendungs- oder Verwendungsersatzansprüche o. Ä. zu,
- Haftpflichtversicherungsschutz gemäß Pflichtversicherungsgesetz mit einer Deckungssumme von 100 Millionen € für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen; Höchstgrenze von 15 Millionen € pro geschädigte Person,
- Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 €,
- Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €,
- Bewertungskosten für die Erstellung des Zustandsberichts bei Fahrzeugrückgabe,
- Schadenmanagement nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziffer 15. ff.
5.3. Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten jeglicher Art wie beispielsweise Benzin, Diesel, Strom, Gas, AdBlue, Motoröl oder Scheibenwischwasser, Frostschutzmittel und Ähnliches sind nicht im Leistungsumfang des Auto-Abo enthalten.
5.4. Das Fahrzeug wird mit einer Umweltplakette überlassen. Sofern diese im Einzelfall noch nicht am Fahrzeug angebracht ist, obliegt es dem Kunden, diese ordnungsgemäß deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen, um das Fahrzeug innerhalb gesetzlich ausgewiesener Umweltzonen nutzen zu dürfen.
Zusatzleistungen (optional gegen Aufpreis):
5.5. Prämienretter
Der Kunde hat bei der Bestellung die Möglichkeit durch Buchung der entgeltlichen Zusatzleistung “Prämienretter” folgende Kostenpunkte im Falle eines Vollkaskoschadens abzusichern:
- keine Berechnung des sog. Malusaufschlags, d. h. keine Erhöhung der Kfz-Versicherungsprämie (bei Versicherung durch Sport Auto Plus) im selbstverursachten Schadenfall
- keine Berechnung des merkantilen Minderwerts i. H. v. 10 % der Netto-Reparaturkosten
Das Entgelt hierfür beträgt monatlich 10,00 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieses Entgelt wird mit der monatlichen Miete per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.
5.6. PrämienretterPlus
Für den Fall der Buchung der Zusatzleistung “Prämienretter”, kann der Kunde sich darüber hinaus für die Zusatzleistung “PrämienretterPlus” entscheiden. Diese ist lediglich als Upgrade zum Prämienretter buchbar. Hieraus resultiert eine einmalige Befreiung von der Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € netto im Falle eines Vollkaskoschadens während der Vertragslaufzeit. Das Entgelt hierfür beträgt monatlich 20,00 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der verbindlichen Buchung der Zusatzleistung wird diese mit der monatlichen Miete per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Eine Buchung der Zusatzleistung kann nur bei Bestellung des Fahrzeuges erfolgen. Eine rückwirkende Buchung der Zusatzleistungen ist nicht möglich.
6. Option zur Selbstversicherung
6.1. Sofern das Fahrzeug von Sport Auto Plus nicht bereits zugelassen wurde, worüber sich der Kunde durch schriftliche Nachfrage zu vergewissern hat, hat der Kunde das Recht in Schriftform zur Selbstversicherung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu optieren. Dem Kunden obliegt es in einem solchen Fall, eine eigene Kfz-Versicherung abzuschließen, welche nachfolgende Bedingungen erfüllt:
- Kfz-Haftpflichtversicherung (100 Mio. € Pauschaldeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person),
- Teilkaskoversicherung – max. Höhe der Selbstbeteiligung 300,00 €,
- Vollkaskoversicherung – max. Höhe der Selbstbeteiligung 500,00 €,
- freie Werkstattwahl in der Kaskoversicherung, da die Steuerung und Beauftragung der Reparaturwerkstatt im Schadensfall ausschließlich durch Sport Auto Plus erfolgt.
6.2. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde im Falle der Selbstversicherung zu Folgendem:
- Übersendung bzw. Erbringung des Nachweises einer Versicherung zu den vorstehend aufgeführten Konditionen (eVB-Nummer) nach Vertragsschluss, spätestens jedoch nach Anforderung durch Sport Auto Plus,
- Information an die Versicherung des Kunden bzgl. eines sog. abweichenden Halters, da Sport Auto Plus als Halterin des Fahrzeugs eingetragen wird,
- Erteilung eines Sicherungsscheins für Sport Auto Plus durch die Kaskoversicherung,
- Information an die Versicherung des Kunden, dass gegenüber Sport Auto Plus uneingeschränkt Auskunft zum Versicherungsstatus, Prämienrückständen etc. zu erteilen ist,
- Aufrechterhaltung des Versicherungsverhältnisses bis zur Abmeldung des Fahrzeugs,
- unverzügliche Information an Sport Auto Plus (innerhalb von 24 Stunden) im Falle des Erlöschens des Versicherungsschutzes sowie Erbringung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Haftpflichtversicherers.
6.3. Im Falle der Selbstversicherung gelten folgende Sonderregelungen beim Auto-Abo:
- Zulassung:
Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Auslieferung. Abweichend hiervon kann unter Umständen eine vorzeitige Zulassung des Fahrzeugs erforderlich sein. In diesem Fall erfolgt die Zulassung mit der eVB-Nummer der Versicherung des Kunden bis zu acht Wochen vor Auslieferung. Sport Auto Plus informiert den Kunden in diesem Fall über die Notwendigkeit der vorzeitigen Zulassung und fordert die eVB-Nummer von diesem an. Mit Zulassung des Fahrzeugs beginnt der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht bei der Versicherung, - Sollten für das Fahrzeug nach der Zulassung eine Rückrufaktion oder sonstige Gründe vorliegen, die die Auslieferung des Fahrzeugs verhindern, ist der fortdauernde Versicherungsschutz sowie die Beitragsentrichtung durch den Kunden sicherzustellen,
- Sofern der Kunde den Versicherungsschutz nicht frist- und formgerecht durch Übermittlung der eVB-Nummer nachweist, erfolgt die Zulassung des Fahrzeugs über die Versicherung der Sport Auto Plus. Hierdurch erhöht sich die für das Auto-Abo zu zahlende Miete um den Versicherungsanteil. Eine spätere sog. Umdeckung der Versicherung ist nicht möglich,
- Abmeldung:
Die Abmeldung des Fahrzeugs kann unter Umständen bis 12 Wochen nach Rückgabe erfolgen. Die Versicherungs- und Beitragspflicht besteht bis zum Tag der Abmeldung fort. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Kunde, - Für etwaige Kosten durch eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages vor Abmeldung des Fahrzeugs haftet der Kunde vollumfänglich. Sollten Sport Auto Plus hierdurch Kosten oder Schadensersatzansprüche entstehen, werden diese an den Kunden weiterbelastet bzw. gegen diesen geltend gemacht.
6.4. Im Schadensfall werden die anfallenden Kosten (Reparaturkosten, etc.) zunächst an den Kunden weiterbelastet. Dieser hat eigenständig die Regulierung/Erstattung der Kosten gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Sport Auto Plus ist aufgrund des Sicherungsscheines nach eigener Wahl auch berechtigt, sich direkt an den Kaskoversicherer zum Zwecke der Schadenregulierung zu wenden und eigene Ansprüche geltend zu machen.
7. Lieferung und Abnahme des Fahrzeugs; Übergabetermin und -ort
7.1. Das konkrete Übergabedatum wird nach Anlieferung des Fahrzeugs bei dem Lieferpartner von Sport Auto Plus mit dem Kunden verbindlich kalendarisch abgestimmt („Übergabetermin“). Die Einhaltung des Übergabetermins durch den Kunden ist für Sport Auto Plus wesentlich im Sinne von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB („relatives Fixgeschäft“).
7.2. Sollte die Vereinbarung eines Übergabetermins mit dem Kunden aufgrund von Umständen, die von Sport Auto Plus nicht zu vertreten sind, nicht möglich sein, kann Sport Auto Plus den Übergabetermin einseitig bestimmen. Hierbei wird Sport Auto Plus auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit dies Sport Auto Plus zumutbar ist.
7.3. Nimmt der Kunde das Fahrzeug zum Übergabetag nicht ab, ohne zur Nichtabnahme berechtigt zu sein, hat er Sport Auto Plus den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die Sport Auto Plus für die Aufbewahrung und Erhaltung des Fahrzeugs entstehen. Hierzu zählen insbesondere Stand- und Einlagerungskosten sowie Aufwendungen zur nochmaligen Fahrzeugaufbereitung, z. B. durch Einflüsse von Wetter und Tieren. In jedem Fall kann Sport Auto Plus für die entstandenen Mehrkosten vom Kunden pauschal einen Betrag in Höhe von 200,00 € netto verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Sport Auto Plus bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sport Auto Plus ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug überdacht oder gegen Diebstahl besonders gesichert für den Kunden aufzubewahren.
7.4. Der Verzug des Kunden mit der Abnahme des Fahrzeugs entbindet ihn nicht von der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der Miete.
7.5. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass es sich bei dem bestellten Fahrzeug um ein Fahrzeug handelt, das Sport Auto Plus zunächst vom jeweiligen Hersteller beziehen muss. Die Einhaltung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Liefertermine steht daher unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Sport Auto Plus durch den jeweiligen Hersteller bzw. Lieferpartner. Auch darüber hinaus sind, soweit einzelvertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, von Sport Auto Plus mitgeteilte Liefertermine unverbindlich. Über etwaige Lieferverzögerungen und die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerungen wird Sport Auto Plus den Kunden informieren. Bei erheblichen Lieferverzögerungen wird Sport Auto Plus dem Kunden auf Wunsch für die Zeit der Lieferverzögerung zu den jeweils gültigen vertraglichen Konditionen für Ersatzfahrzeuge auf Kosten des Kunden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.
7.6. Wird der Liefertermin um sechs Wochen überschritten, kann der Kunde Sport Auto Plus auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung gerät Sport Auto Plus in Verzug, außer Sport Auto Plus hat den verzugsbegründenden Umstand nicht zu vertreten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich im Übrigen nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. Ziffer 7.11. bleibt unberührt.
7.7. Die Abnahme des Fahrzeugs ist für den Kunden Hauptleistungspflicht. Die Übergabe erfolgt an dem von Sport Auto Plus nach billigem Ermessen vorgegebenen Ort. Dieser kann der Standort des Lieferhändlers, eines Spediteurs oder ein sonstiger von Sport Auto Plus bestimmter Übergabeort sein („Übergabeort“). Sport Auto Plus wird bei der Wahl des Ortes auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Zur Übernahme ist entweder der Kunde selbst oder eine spätestens 48 Stunden vor der Übergabe durch den Kunden gegenüber Sport Auto Plus zu bevollmächtigende Person, welche das Identifikationsverfahren im Sinne von Ziffer 3.2. abzuschließen und eine inländische Wohnsitzadresse nachzuweisen hat, berechtigt. Für diesen Mehraufwand berechnet Sport Auto Plus pauschal eine Gebühr von 10,00 € inkl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Übernahme ist der Kunde oder die bevollmächtigte Person verpflichtet, eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis sowie ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen. Sämtliche Dokumente werden im Rahmen der Übergabe abgelichtet und während der Vertragslaufzeit von Sport Auto Plus archiviert.
7.8. Das Fahrzeug wird am Übergabeort an den Kunden übergeben. Dem Kunden obliegt die Eigenanreise auf eigene Kosten. Im Rahmen der Übergabe wird der Zustand des Fahrzeugs und der Tachometerstand in einem Protokoll dokumentiert („Übernahmeprotokoll“). Die Begutachtung des Fahrzeugs erfolgt gemeinsam mit dem Kunden. Das Übernahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und hierdurch Bestandteil des zwischen Sport Auto Plus und dem Kunden geschlossenen Überlassungsvertrages. Der Kunde oder sein Bevollmächtigter sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und, soweit solche vorhanden sind, für deren korrekte Aufnahme in dem Übernahmeprotokoll Sorge zu tragen.
7.9. Bei der Übergabe des Fahrzeugs erhält der Kunde mindestens einen Fahrzeugschlüssel sowie die zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Bordbuch).
7.10. Bei Buchung der aufpreispflichtigen Zusatzoption „Lieferung Plus“ kann der Kunde die Anlieferung des Fahrzeugs an einen von ihm festgelegten Ort buchen. Es gelten hierzu die jeweils gültigen Sonder-Bestimmungen, die unter folgendem Link abgerufen und abgespeichert werden können: www.sportautoplus.de/lieferungplus.
7.11. Bei einem vorübergehenden Leistungshindernis, das außerhalb des Risiko- und Verantwortungsbereiches von Sport Auto Plus liegt und auch nicht vorhersehbar war (insbesondere Umstände höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, kriegsähnliche Zustände, Sabotage, Naturkatastrophen, Automobilhersteller und deren Zulieferer treffende Störungen nationaler und internationaler Lieferketten, Epidemien oder Pandemien), ist Sport Auto Plus für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit. Sollten die Umstände höherer Gewalt länger als vier Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
8. Miete, Fälligkeit, Zahlung und Verzug
8.1. Die Höhe der monatlichen Abo-Rate inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (nachfolgend auch: „Miete“) wird einzelvertraglich geregelt und in der Bestellbestätigung wiedergegeben.
8.2. Die Miete ist monatlich im Voraus fällig und zahlbar, erstmals am Tag des Übergabetermins. Die nachfolgenden, jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkte zur Zahlung der Miete entsprechen dem jeweiligen Übergabetermin. Beispiel: Erfolgt die Übergabe am 13. eines Monats, so ist die Miete jeweils am 13. eines Monats im Voraus fällig und zahlbar. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung mit Ablauf des jeweiligen Zahlungstermins automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Sport Auto Plus bedarf.
8.3. Die Zahlung der Miete erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde ermächtigt Sport Auto Plus dazu, das erteilte Lastschriftmandat für sämtliche vertraglichen Zahlungsansprüche – auch für weitere Überlassungsverträge – zu verwenden. Der Kunde hat stets für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Im Falle einer im Einflussbereich des Kunden liegenden Rücklastschrift, kann Sport Auto Plus sämtliche dadurch entstehenden Kosten vom Kunden erstattet verlangen; auf gesondertes Verlangen des Kunden sind die zu erstattenden Kosten nachzuweisen.
8.4. Andere Zahlungsmethoden als die SEPA-Lastschrift bedürfen einer individuellen Vereinbarung. Sport Auto Plus ist nicht verpflichtet, alternative Zahlungsmethoden zu akzeptieren.
8.5. Sonstige Forderungen der Sport Auto Plus (mit Ausnahme der monatlichen Miete) rechnet Sport Auto Plus gegenüber dem Kunden mit ordnungsgemäßer Rechnung ab. Der Kunde hat die Wahl, diese Rechnungen per SEPA-Lastschrift oder durch Überweisungen auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe von Kunden- und Vertragsnummer zu zahlen. Der Zahlungsanspruch ist mit Zugang der Rechnung, ansonsten jedoch mit dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig und zahlbar. Mit Ablauf des in der Rechnung genannten Zahlungstermins kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Sport Auto Plus bedarf.
9. Zulässige Laufleistung
9.1. Der Kunde kann das Fahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Laufleistung ohne laufleistungsbezogenen Aufpreis nutzen („Freilaufleistung“). Die vertraglich vereinbarte Freilaufleistung beginnt unmittelbar mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Bei Buchung der Zusatz-Option „Lieferung Plus“ gelten die jeweils gültigen Sonder-Bestimmungen, welche unter folgendem Link abgerufen und abgespeichert werden können:www.sportautoplus.de/lieferungplus.
9.2. Unbeschadet von Ziffer 9.1. gilt in Abhängigkeit der Vertragslaufzeit eine maximal zulässige Höchstlaufleistung (vgl. Ziffer 9.3.). Mit Überschreiten der maximal zulässigen Höchstlaufleistung hat Sport Auto Plus das Recht, den Restwert des Fahrzeugs nach der Rückgabe von einem unabhängigen Gutachter ermitteln zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, den durch die vom Gutachter durch Überschreiten der Höchstlaufleistung ermittelten Minderwert, die Gutachterkosten sowie die Kosten für durch die Mehrlaufleistung ggf. erforderlich werdende oder verfrühte Inspektionen ebenso zu übernehmen, wie die im Einzelfall vertraglich vereinbarten Mehrkilometerkosten (vgl. Ziffer 9.4.).
9.3. Es gelten ausnahmslos für alle Überlassungsverträge folgende maximal zulässige Höchstlaufleistungen, die der Freilaufleistung hinzuzurechnen sind: Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die maximal zulässige Höchstlaufleistung 2.000 Kilometer, bei einer Vertragslaufzeit ab 12 Monaten beträgt die maximal zulässige Höchstlaufleistung 4.000 Kilometer („Höchstlaufleistung“).
9.4. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Freilaufleistung, wird ihm für jeden zusätzlichen Kilometer die vertraglich festgelegte Zuzahlung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet („Mehrkilometerkosten“). Die Abrechnung der Mehrkilometer erfolgt nach der Rückgabe des Fahrzeugs. Hierbei erfolgt eine taggenaue Abrechnung (1/365) auf Basis der tatsächlichen Laufleistung anhand des Tachometerstandes. Der Rückgabetag wird als voller Tag mitberücksichtigt. Eine Erstattung von Minderkilometern ist ausgeschlossen.
9.5. Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Laufleistung wünschen, wird Sport Auto Plus diesen Antrag prüfen. Abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp müssen unterschiedliche Voraussetzungen für eine Anpassung erfüllt sein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die monatliche Miete rückwirkend auf Grundlage der geänderten Laufleistung entsprechend angepasst und dem Kunden sofort in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 249,00 € inkl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
10. Nutzungsberechtigung und Zusatzfahrer
10.1. Zur Nutzung des Fahrzeugs sind neben dem Kunden ohne zusätzliche Autorisierung nur volljährige natürliche Personen, die über eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügen und mit dem Kunden in einem persönlichen Näheverhältnis nach Maßgabe der folgenden Bedingungen stehen, berechtigt:
- Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder),
- Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel, Geschwister)
- Ehepartner,
- eingetragene Lebenspartner,
- natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Organe, Mitarbeiter und ehrenamtliche Beschäftigte bei Unternehmen, Vereinen oder Verbänden.
10.2. Eine Überlassung des Fahrzeugs an sonstige Personen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Sport Auto Plus zulässig („Autorisierung“). Die Autorisierung durch Sport Auto Plus kann nur durch einen Antrag des Kunden auf Zulassung eines weiteren bis maximal drei Nutzungsberechtigte(n) erfolgen („Zusatzfahrer“). Der Zusatzfahrer ist erst ab dem Zeitpunkt für das Fahrzeug nutzungsberechtigt („autorisiert“), wenn dem Kunden die schriftliche Bestätigung hierzu von Sport Auto Plus vorliegt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Autorisierung eines Zusatzfahrers; § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen.
10.3. Für jeden angefragten Zusatzfahrer wird eine einmalige Autorisierungsgebühr in Höhe von 60,00 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Diese ist auch zur Zahlung fällig, wenn der Zusatzfahrer durch Sport Auto Plus abgelehnt wird.
10.4. Der autorisierte Zusatzfahrer wird kein Kunde und erwirbt auch keine sonstigen Rechte aus diesem Überlassungsvertrag. Er leitet seine Nutzungsberechtigung allein vom Kunden ab und unterliegt denselben vertraglichen Pflichten. Der Kunde haftet für jeden autorisierten Zusatzfahrer im Anwendungsbereich des Überlassungsvertrages nach Maßgabe von § 278 und § 540 Abs. 2 BGB.
10.5. Als Zusatzfahrer können nur volljährige natürliche Personen autorisiert werden, die über eine in der Bundesrepublik gültige Fahrerlaubnis verfügen. Zur Autorisierung ist die Angabe der persönlichen Daten (Name, Alter, nachgewiesene Meldeanschrift) und der Nachweis der Fahrerlaubnis erforderlich. Minderjährige Zusatzfahrer können nur dann autorisiert werden, wenn sie über eine in der Bundesrepublik gültige Fahrerlaubnis verfügen und die hierfür gesetzlichen Bestimmungen beim Führen des Fahrzeugs dauerhaft erfüllen. Der Kunde hat bei Fahrzeugüberlassung an einen autorisierten Zusatzfahrer eigenverantwortlich und in angemessenen Abständen zu prüfen, ob sich dieser im Besitz einer noch gültigen Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen der angemieteten Klasse berechtigt, befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Erlangt der Kunde ohne eigenes Verschulden erst später vom Fehlen einer Fahrerlaubnis des berechtigten Fahrers Kenntnis, hat er unverzüglich eine weitere Benutzung des Fahrzeugs durch diesen zu unterbinden.
10.6. Der Kunde und die autorisierten Zusatzfahrer sind befugt, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der sachlichen und räumlichen Nutzungsberechtigung im Rahmen des üblichen Gebrauchs und vertraglich vorgesehenen Zwecks zu nutzen, vgl. insbesondere die nachfolgende Ziffer 11.
11. Zulässiger Fahrzeuggebrauch
11.1.Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nur nach dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und darüber hinaus insbesondere
- (a) sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen- und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können,
- (b) vor Fahrtantritt selbständig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Insbesondere sind die Reifen mittels einer Sichtkontrolle auf ihre Zulassung für die Jahreszeit, ausreichende Profiltiefe und sicherheitsgefährdende Beschädigungen zu untersuchen,
- (c) alle für die Benutzung des Fahrzeugs maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sowie die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken,
- (d) sich über die Mautpflichtigkeit bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen zu informieren und mautpflichtige Straßen nur bei Gewährleistung der Entrichtung der Maut zu befahren,
- (e) regelmäßig den Motorölstand und, falls vorhanden, den AdBlue®-Tank zu kontrollieren und ggfs. nachzufüllen, so dass der tatsächliche Füllstand stets den Minimumfüllstand überschreitet,
- (f) Sport Auto Plus unverzüglich zu informieren, wenn Inspektionen fällig sind bzw. vom Fahrzeug angezeigt werden,
- (g) das Fahrzeug, solange es nicht genutzt und abgestellt wird, ordnungsgemäß in allen Teilen verschlossen zu halten, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen, nicht im Fahrzeug zu lassen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und das Fahrzeug gegen abschüssiges Wegrollen zu sichern,
- (h) Ladungsgut ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen zu sichern, sowie
- (i) das Fahrzeug schonend und sach- und fachgerecht zu behandeln.
Stellt der Kunde einen Zustand des Fahrzeugs fest, in dem die Besorgnis besteht, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein könnte, so hat er unverzüglich Sport Auto Plus zu unterrichten und von einer Inbetriebnahme abzusehen. Bei technischen Warnhinweisen des Bordcomputers des Fahrzeugs hat sich der Kunde unverzüglich über die Möglichkeit einer gefahrlosen weiteren Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu vergewissern und im Zweifel das Fahrzeug vor Eintritt einer Beschädigung außer Betrieb zu setzen. Sport Auto Plus ist von einer technischen sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bedingten Außerbetriebnahme unverzüglich zu unterrichten. Auch bei Versagen des Kilometerzählers sowie Funktionsmängeln des Bordcomputers hat der Kunde Sport Auto Plus unverzüglich zu benachrichtigen und deren Weisungen einzuholen, wie hiermit zu verfahren ist.
11.2. Ausdrücklich verboten sind insbesondere
- die gewerbliche Personen- und Warenbeförderung,
- die Verwendung des Fahrzeugs zu Testzwecken und die Teilnahme mit diesem an motorsportlichen Veranstaltungen oder Autorennen innerhalb oder außerhalb des Straßenverkehrs im öffentlichen oder privaten Raum. Hierzu gehört auch das Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Rennstrecken,
- Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte,
- die Weitervermietung des Fahrzeugs,
- der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE),
- die Überlassung des Fahrzeugs an Fahrer, die über keine gültige Fahrerlaubnis verfügen,
- die Überlassung des Fahrzeugs an Personen, die keine autorisierten Zusatzfahrer sind,
- die Benutzung des Fahrzeugs als Werbeträger oder Mittel für politische Parteien/Gruppierungen und/oder zur Darstellung von politischen Aussagen jeder Art auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen,
- die unerlaubte Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland (Ziffer 11.6.),
- die sonstige zweckentfremdende Nutzung des Fahrzeugs.
Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Kunden. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte haftet der Kunde in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln. Der Kunde ist verpflichtet, auf berechtigtes Verlangen von Sport Auto Plus Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit oder eines bestimmten Zeitraumes bekanntzugeben.
11.3. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, technische Modifikationen oder Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Dies schließt, ohne darauf beschränkt zu sein, insbesondere Anpassungen an der Elektronik, der Motorsteuerung, der Abgasanlage, dem Tachometer oder anderen technischen Komponenten des Fahrzeugs ein. Sport Auto Plus behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen ein vorstehendes Verbot auf Kosten des Kunden ein Wertgutachten in Auftrag zu geben und jedweden hieraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.
11.4. Der Kunde darf das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung von Sport Auto Plus nicht bekleben, beschriften oder auf andere Weise markieren. Dies schließt Werbeaufkleber, Firmenlogos, Folierungen oder sonstige Aufkleber, gleich welche Größe, ein.
11.5. Sofern ein überdurchschnittlich hoher Verschleiß bei Reifen und Bremsen oder sonstigen Fahrzeugteilen innerhalb der Vertragslaufzeit am Fahrzeug auftreten sollte, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Instandsetzung zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11.6. Das Fahrzeug darf ausschließlich in folgende Länder verbracht und in diesen genutzt werden: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Großbritannien.
11.7. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die geltenden Einreisebestimmungen in den jeweiligen Ländern zu informieren, einschließlich der Anforderungen für eine internationale Versicherungskarte. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Ausland geltende Bestimmungen zu beachten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Überlassungsvertrag für das Fahrzeug bei dessen Nutzung im Ausland mit sich zu führen.
11.8. Verstöße gegen die vorstehenden Verpflichtungen können zur außerordentlichen Kündigung des Überlassungsvertrages führen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Sport Auto Plus bleibt auch für den Fall der Kündigung vorbehalten.
12. Kündigung und Vertragsbeendigung
12.1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit besteht für keine der Parteien. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch Sport Auto Plus liegt insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde mit der monatlich zu zahlenden Miete in einen nicht unerheblichen Rückstand gerät oder wiederholt und nach Abmahnung nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt bezahlt. Der nicht unerhebliche Zahlungsrückstand wird vermutet, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Rückstand ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Rückstand ist, der die Miete für zwei Monate erreicht, oder
- b) der Kunde bewusst falsche oder unvollständige Angaben zur eigenen Person und/oder der einer Zusatzfahrers und/oder der des zur Abholung Bevollmächtigten gemacht hat, oder
- c) der Kunde einen am Fahrzeug entstandenen Schaden widerrechtlich verbirgt oder zu verbergen versucht hat, oder
- d) das Fahrzeug auch nur vorübergehend durch den Kunden oder durch Dritte ins von der räumlichen Nutzungsbeschränkung in Ziffer 11.6. nicht gestattete Ausland verbracht wird, oder
- e) eine verbotene Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden oder mit seiner Einwilligung durch Dritte erfolgt, oder
- f) der Kunde die Rechte von Sport Auto Plus dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er das Fahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder entgegen der Autorisierung unbefugt Dritten überlässt, oder
- g) das Fahrzeug amtlich beschlagnahmt oder sichergestellt wird und der Kunde dies zu verantworten hat, oder
- h) das Fahrzeug im Schadensfall einen erheblichen Schaden aufweist; dies wird jedenfalls im Falle eines technischen oder wirtschaftlichen Totalschadens vermutet, oder
- i) ab dem dritten vom Kunden verursachten Vollkaskoschaden, oder
- j) der Kunde das Fahrzeug am Übergabetermin in von ihm zu vertretender Art und Weise nicht abnimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein, oder
- k) gegen eine oder mehrere in Ziffer 11. vereinbarte Pflicht(en) und Verbot(e) wiederholt oder in einmaliger, erheblicher Weise verstoßen wird, oder
- l) der Kunde gegen in Ziffer 15. geregelte Obliegenheiten und Pflichten im Schadensfall verstößt.
12.2. Mit Wirksamwerden einer außerordentlichen Kündigung ist dem Kunden und dem/den autorisierten Zusatzfahrer/n die Nutzung des Fahrzeugs untersagt. Davon abweichend erlaubt bleibt die Rückführung des Fahrzeugs an Sport Auto Plus.
12.3. Sofern zwischen Sport Auto Plus und dem Kunden mehrere Überlassungsverträge bestehen und Sport Auto Plus zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Überlassungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, ist Sport Auto Plus berechtigt, auch die anderen Überlassungsverträge außerordentlich fristlos zu kündigen, falls die Aufrechterhaltung auch der weiteren Überlassungsverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden unzumutbar ist. Dies ist widerleglich insbesondere dann anzunehmen, wenn der Kunde aus dem gekündigten Vertragsverhältnis seiner Fahrzeugrückgabeverpflichtung schuldhaft nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen ist. Kündigt Sport Auto Plus einen oder mehrere Überlassungsverträge außerordentlich, ist der Kunde verpflichtet, das oder die Fahrzeug(e) samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an Sport Auto Plus herauszugeben. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
12.4. Sport Auto Plus behält sich vor, den Kunden über Angebote für neue Auto-Abos zu informieren, um eine nahtlose Mobilität des Kunden für die Zeit nach Vertragsende sicherzustellen. Falls der Kunde keine weiteren Informationen hierzu wünscht, hat er dem Erhalt solcher Angebote zu widersprechen.
13.Rückgabe des Fahrzeugs, Rückgabeort, Rückgabetermin und Zustandsbewertung
13.1. Der Kunde hat das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand rechtzeitig zum Rückgabetermin am Rückgabeort im Sinne der nachstehenden Bestimmungen mit allen Papieren, sämtlichem Zubehör und allen Teilen an Sport Auto Plus zurückzugeben.
13.2. Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an dem von Sport Auto Plus nach billigem Ermessen vorgegebenen Ort. Dieser kann der Standort des Lieferhändlers, eines Spediteurs oder ein sonstiger von Sport Auto Plus bestimmter Ort sein („Rückgabeort“). Sport Auto Plus wird bei der Wahl des Ortes auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Zur Rückgabe ist entweder der Kunde oder eine
mindestens 48 Stunden vor der Rückgabe vom Kunden an Sport Auto Plus benannte bevollmächtigte Person gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht berechtigt.
13.3. Der Rückgabetermin entspricht grundsätzlich dem Vertragsende. Sport Auto Plus wird sich rechtzeitig vor Vertragsende mit dem Kunden in Verbindung setzen, um dem Kunden den verbindlichen Rückgabetermin mitzuteilen („Rückgabetermin“). Gibt der Kunde das Fahrzeug zum Rückgabetermin am Rückgabeort nicht an Sport Auto Plus zurück, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch Sport Auto Plus bedarf. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die verzugsbegründenden Umstände nicht zu vertreten hat. Die Vorschrift des § 545 BGB findet keine Anwendung.
13.4. Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs zum Rückgabetermin, hat der Kunde Sport Auto Plus den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. In jedem Fall kann Sport Auto Plus für die entstandenen Mehrkosten vom Kunden pauschal einen Betrag in Höhe von 300,00 € netto verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Sport Auto Plus bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aufgrund der nicht rechtzeitigen Rückgabe entstanden ist.
13.5. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird der Zustand auf Kosten von Sport Auto Plus durch eine unabhängige und anerkannte Sachverständigenorganisation (z. B. Dekra) bewertet („Zustandsbewertung“). Dabei werden alle Schäden am Fahrzeug, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, und die Vollständigkeit der Fahrzeugausstattung nebst Vollzähligkeit der Fahrzeugpapiere und -schlüssel im Beisein des Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person dokumentiert („Zustandsbericht“). Der Kunde kann sich vorab anhand des Schadenkatalogs von Sport Auto Plus informieren, welche Schäden exemplarisch und gewöhnlich akzeptiert werden. Der Schadenkatalog dient lediglich als Orientierungshilfe und ist im Hinblick auf die konkrete Fahrzeugbewertung nicht verbindlich. Der Schadenkatalog ist abrufbar unter: www.sportautoplus.de/schadenkatalog. Mit der Unterzeichnung des Zustandsberichts erkennt der Kunde die Verantwortung für die festgestellten Schäden vorbehaltlos an („Schuldanerkenntnis“). Sollte der Kunde die im Zustandsbericht aufgeführten Fehlteile nicht innerhalb von fünf Werktagen nachreichen, werden ihm diese berechnet.
13.6. Erhebt der Kunde beim Rückgabetermin Einwendungen gegen die Feststellungen des Zustandsberichtes und verweigert dessen Unterzeichnung, hat er das Recht, innerhalb von 7 Werktagen ein sachverständiges Gegengutachten auf eigene Kosten vorzulegen, das geeignet ist, die technischen Feststellungen des Zustandsberichts zu widerlegen. Mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Einverständnis des Kunden mit den Feststellungen des Zustandsberichts als erteilt. Sport Auto Plus wird den Kunden bei Beginn dieser Frist auf diese Rechtsfolge nochmals hinweisen.
13.7. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Sport Auto Plus liegt es im billigen Ermessen von Sport Auto Plus, dem Kunden die für die Erstellung des Zustandsberichts erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
13.8. Gibt der Kunde das Fahrzeug vertragswidrig nicht am vertraglich vorgesehenen Rückgabeort oder nicht zum vertraglich vereinbarten Rückgabetermin an Sport Auto Plus zurück, wird Sport Auto Plus den Kunden über Ort und Datum der Zustandsbewertung informieren. Die Regelungen der Ziffer 13.4. ff. gelten entsprechend.
14. Sonstige Pflichten des Kunden
14.1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit alle anfallenden Wartungen und Inspektionen gemäß den Herstellerangaben und den herstellerseitig vorgegebenen Wartungsintervallen in einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers nach jeweiliger Freigabe durch Sport Auto Plus durchführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bei Einhaltung der vereinbarten Freilaufleistung durch den Kunden von Sport Auto Plus übernommen. Überschreitet der Kunde die Freilaufleistung, gehen hierdurch bedingte Inspektions- und Wartungskosten zu Lasten des Kunden. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass unterlassene Wartungen zum Verlust von Garantieansprüchen bei Sport Auto Plus führen können. Der Kunde haftet gegenüber Sport Auto Plus umfänglich für jedweden eintretenden Rechtsverlust und Schaden infolge unterlassener Inspektionen.
14.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugdokumenten Sport Auto Plus unverzüglich anzuzeigen. Die für die Neuausstellung der Fahrzeugdokumente sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugschlüsseln anfallenden Kosten werden dem Kunden berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen zu leisten und Erklärungen abzugeben, um die Ersatzbeschaffung zu ermöglichen.
14.3. Die Parteien informieren sich jeweils wechselseitig und unverzüglich über Rückrufe des Herstellers. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Rückruf oder sonstigen Service-Maßnahmen, ist er verpflichtet, dem Rückruf, bzw. den Anweisungen des Herstellers unverzüglich Folge zu leisten.
14.4. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Garantiefall, der gegenüber dem Hersteller besteht, hat er Sport Auto Plus unverzüglich zu informieren und sämtliche Informationen über das auf der Webseite von Sport Auto Plus bereitgestellte Schadenformular (www.sportautoplus.de/schadenmeldung) zu übermitteln. Sport Auto Plus wird den Kunden bei der Abwicklung des Garantiefalls mit dem Hersteller begleiten.
15. Obliegenheiten und Vertragspflichten des Kunden im Schadensfall
15.1. Beschädigungen am Fahrzeug, gleich, ob selbst oder durch Dritte verursacht, Diebstahl, Brand, Wildzusammenstoß oder sonstiger Schaden mit dem Fahrzeug, selbst wenn letzterer nur gering ist, sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, der Abteilung Schadenmanagement der Sport Auto Plus zu melden. Die Schadenmeldung wird vom Kunden über das Schadenformular vorgenommen, das auf der Webseite der Sport Auto Plus unter folgendem Link abrufbar und per Direkteingabe ausfüllbar ist: www.sportautoplus.de/schadenmeldung. Dort sind zugleich die Lichtbilder und der Polizeiunfallbericht hochzuladen.
15.2. Dem Kunden/Zusatzfahrer obliegen im Schadensfall die folgenden Handlungen:
- Unverzügliche Verständigung bzw. Hinzuziehung der Polizei; bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei ist der Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Lehnt die Polizei eine Unfallaufnahme ab, hat der Kunde hierüber eine schriftliche Bestätigung der Polizei zu verlangen und Sport Auto Plus vorzulegen,
- Fertigung von Lichtbildern vom Unfallort und den beteiligten Unfallfahrzeugen, möglichst in Endstellung nach dem Unfall, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und er über ein erforderliches Aufnahmegerät verfügt,
- Feststellung der Namen der Unfallbeteiligten inkl. Zeugen und Kfz-Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Haftpflichtversicherung samt zugehöriger Versicherungsscheinnummer,
- Sport Auto Plus ist unverzüglich und umfassend über den Unfallhergang zu informieren und Sport Auto Plus ist ein in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllter vom Kunden unterzeichneter Unfallbericht zuzuleiten,
- Alle im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen liegenden Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufklärung des Schadenereignisses und der Beweissicherung dienlich und förderlich sind, insbesondere die Fragen der Sport Auto Plus sowie den beauftragten Dritten (Rechtsanwalt u. a.) zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und zeitnah zu beantworten,
- eigenständige und unverzügliche Erstattung einer Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Falle von Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs; bei Entwendung oder Untergang des Fahrzeugs im Ausland ist sowohl die ausländische als auch die deutsche Polizei zu informieren,
- bei Fahrzeugdiebstahl ist der Kunde/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -papiere unverzüglich bei der Polizei oder der Betriebsstätte der Sport Auto Plus abzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich im Schadensfall, kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich noch schriftlich) gegenüber Dritten abzugeben, keinen Vergleichen, welche die Schadensersatzansprüche von Sport Auto Plus zum Gegenstand haben, zuzustimmen und keine Abschlepp- und Reparaturdienste u. ä. ohne vorherige Zustimmung von Sport Auto Plus zu beauftragen.
15.3. Nach Erhalt der Schadenmeldung oder nach sonstiger Kenntnis vom Schad
en koordiniert Sport Auto Plus die Schadenabwicklung und kann Dritte mit der Abwicklung und Regulierung beauftragen.
15.4. Alle Aufträge zur Schadenfeststellung und Reparatur werden ausschließlich durch Sport Auto Plus erteilt. Dem Kunden ist untersagt, eigenständige Maßnahmen zur Schadenfeststellung oder Instandsetzung zu ergreifen, insbesondere Dritte damit zu beauftragen. Führt der Kunde eigenmächtig Reparaturen durch oder beauftragt Dritte ohne Zustimmung von Sport Auto Plus, haftet er gegenüber Sport Auto Plus in vollem Umfang für alle daraus resultierenden Mängel und Schäden.
16. Haftung des Kunden
16.1. Bei Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und Vertragsverletzungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
16.2. Wird mit dem Kunden eine Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung vereinbart, soweit er nicht die Selbstversicherung gewählt hat, und hat der Kunde das hierfür geschuldete Entgelt bei Fälligkeit entrichtet, haften der Kunde sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsreduzierung einbezogenen berechtigten Fahrer pro Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sport Auto Plus stellt die vorgenannten Personen insoweit nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung (Muster-AKB nach GDV) mit der vereinbarten Selbstbeteiligung frei. Die rückwirkende Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ausgeschlossen.
16.3. Bei Schäden, deren Kosten unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze liegen, ist der zu zahlende Betrag auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. Wurde in zuzurechnender Weise ein Schaden vom Kunden/Fahrer grob fahrlässig herbeigeführt oder ein nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung gedeckter Schaden an einer sonstigen Sache von Sport Auto Plus grob fahrlässig verursacht oder eine vom Kunden bzw. Fahrer zu erfüllende vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, ist Sport Auto Plus berechtigt, die Haftenden in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis über die vereinbarte Haftungsreduzierung hinaus in Anspruch zu nehmen, es sei denn im Falle der Obliegenheitsverletzung war die vorwerfbare Handlung oder das vorwerfbare Unterlassen weder für den Eintritt des Schadensfalles noch für dessen Feststellung oder dessen Umfang ursächlich. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Im Fall vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens entfällt die Haftungsreduzierung unter dem Vorbehalt der vorgenannten Einschränkung im Falle von Obliegenheitsverletzungen zur Gänze.
16.4. Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit und bei außerordentlicher Kündigung des Überlassungsvertrages mit Zugang der Kündigungserklärung. Der Kunde haftet daher unbeschadet aller sonstigen Ansprüche uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder nach Zugang der Kündigung des Überlassungsvertrages eintreten.
16.5. Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung unbeschränkt für während der Vertragslaufzeit von ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen.
16.6. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden und daher von der Haftungsreduzierung nicht umfasst. Hierzu zählen insbesondere
- Schäden aufgrund ungenügend gesicherter Ladung,
- Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung oder falscher Kraftstoffbetankung,
- Schäden durch oder der Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Zubehör,
- Reifen- und Beladungsschäden,
- Schäden an Fahrzeugteilen, die außerhalb ihrer vorbestimmten Funktion, Nutzungsdauer und Verwendungsart infolge einer schuldhaft bestimmungswidrigen Beanspruchung auftreten; hierzu zählen unter den vorgenannten Voraussetzungen insbesondere Kupplungs- sowie Motorschäden (sogenannte Gewaltschäden).
16.7. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass eine verspätete oder unterlassene Schadenmeldung zu fehlendem Versicherungsschutz führen kann. Sofern der Kunde die Schadenmeldung verspätet abgibt oder ganz unterlässt, ist Sport Auto Plus berechtigt, sämtliche hierdurch entstehenden Schäden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere auch solche, die Sport Auto Plus in der Schadenabwicklung infolge fehlenden Versicherungsschutzes entstehen. Ungeachtet dessen ist der Kunde im Falle verspäteter oder unterlassener Schadenmeldungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Netto-Reparaturkosten verpflichtet. Der Vertragsstrafenanspruch von Sport Auto Plus entfällt, soweit die regulierende Versicherungsgesellschaft den Schaden vollständig ausgleicht. Die Vertragsstrafe wird auf sonstige Schadensersatzansprüche von Sport Auto Plus, die ihre Ursache in der verspäteten oder unterlassenen Schadenmeldung haben, angerechnet.
16.8. Der Kunde haftet für den Ausgleich einer merkantilen Wertminderung am Fahrzeug im von ihm zu vertretenden Schadensfall, die durch einen Haftpflichtversicherer oder bei einer Selbstversicherung (Ziffer 6.) von seinem Kaskoversicherer nicht übernommen wird. Die merkantile Wertminderung beträgt im Regelfall 10% der (kalkulierten) Nettoreparaturkosten. Dem Kunden ist es nachgelassen, keine oder eine wesentlich geringere merkantile Wertminderung zu reklamieren. In diesem Fall wird Sport Auto Plus einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des merkantilen Minderwertes beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden im Verhältnis Obsiegen zu Unterliegen in Bezug auf den Regelwert von den Parteien getragen.
16.9. Sport Auto Plus ist berechtigt, das Fahrzeug im Schadensfall aufgrund der durch den Schaden verursachten Reparaturkosten bis zu deren Ausgleich zurückzubehalten.
16.10. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges unterliegt einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien und bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen.
16.11. Verursacht der Kunde einen Vollkaskoschaden, ist Sport Auto Plus berechtigt, gegen Nachweis die sich infolge des Unfallereignisses erhöhten Versicherungsprämie und sonstige Kosten an den Kunden weiterzureichen und der Miete aufzuschlagen („Prämienaufschlag“). Sport Auto Plus wird den Kunden rechtzeitig den Beginn und die Höhe des Prämienaufschlags mitteilen. Die Miete erhöht sich nach dieser Mitteilung automatisch zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt.
17. Verkehrs- und Mautverstöße
17.1. Der Kunde hat die Verkehrsvorschriften und die Mautpflichten zu beachten. Er haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlässt, verursachen. Er hat Sport Auto Plus von allen Forderungen freizustellen, welche aufgrund von Verkehrs-, Besitzstörungs- oder Mautzahlungsverstößen von Behörden oder sonstigen Dritten anlässlich solcher Verstöße gegenüber ihr als Halterin des Fahrzeugs geltend gemacht werden (z. B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten). Wird Sport Auto Plus aufgrund eines während der Vertragslaufzeit begangenen Verkehrs- oder Mautverstoßes entsprechend in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grund ihre Anhörung, hat der Kunde als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Sport Auto Plus für die Bearbeitung von Anfragen in jedem Fall eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € netto zu zahlen, es sei denn, er weist einen wesentlich geringeren Aufwand nach. Zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen ihre Inanspruchnahme und einer Information an den Kunden vor Inrechnungstellung ihres Aufwandes ist Sport Auto Plus nicht verpflichtet.
17.2. Für den Fall schwerwiegender oder wiederholter Verkehrsverstöße durch den Kunden, behält sich Sport Auto Plus nach erfolgloser Abmahnung vor, den Überlassungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
18. Haftung der Sport Auto Plus
18.1. Soweit einzelvertraglich oder in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, haftet Sport Auto Plus wie folgt: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sport Auto Plus, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
18.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sport Auto Plus nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
18.3. Die Einschränkungen in Ziffer 18.1. und 18.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sport Auto Plus, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
18.4. Die sich aus Ziffer 18.1. und 18.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Sport Auto Plus einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Sport Auto Plus und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
19. Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Sport Auto Plus aufrechnen.
20. Datenschutz
Sport Auto Plus erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Basis und die Grundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden oder Nutzers können in der Datenschutzerklärung von Sport Auto Plus unter www.sportautoplus.de/datenschutz eingesehen werden.
21. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Informationen, Vertragsunterlagen und Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag erfolgen in deutscher Sprache.
22. Streitbeilegung
Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Sport Auto Plus ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen Sport Auto Plus und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
24. Gerichtsstand
24.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Bochum. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Sport Auto Plus ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen auch Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
24.2. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand ebenfalls Bochum. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.