Außerordentliche Kündigung

Unsere Auto-Abos enden automatisch zum vereinbarten Vertragsende (sogenannte Festlaufzeit).
Eine ordentliche Kündigung ist daher weder erforderlich noch möglich.
Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes (zum Beispiel im Sinne des § 314 BGB) kannst Du Dein Auto-Abo jedoch außerordentlich und fristlos kündigen. Normalerweise wirkt eine - begründete - außerordentliche und fristlose Kündigung sofort.
Falls Du aber einen späteren Zeitpunkt für die Vertragsbeendigung wünscht teile uns gern nachfolgend Deinen Wunschtermin mit, den wir kulanzhalber ebenso prüfen werden, wie den von Dir uns mitgeteilten Kündigungsgrund.

Zu welchem Datum möchtest Du kündigen? *