Was gilt bei einem Führerscheinentzug?
Bei einem Führerscheinentzug darfst Du das Fahrzeug nicht mehr selbst führen.
Die Nutzung durch eine andere Person ist nur möglich, sofern es sich bei dieser gemäß unseren AGB um eine nutzungsberechtigte Person bzw. einen eingetragenen Zusatzfahrer handelt.
Ein Führerscheinentzug berechtigt Dich in der Regel nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung Deines Überlassungsvertrags.