Wie werden die Mehrkilometer berechnet?

Bei der Fahrzeugübernahme werden die Übernahmekilometer hinterlegt und bei der Fahrzeugrückgabe wird der tatsächliche Kilometerstand aufgenommen. Aus der Differenz ergibt sich die tatsächlich gefahrene Kilometerleistung. 

Überschreiten die gefahrenen Kilometer die für die Nutzungsdauer vereinbarte Freilaufleistung, werden die zusätzlichen Kilometer mit dem vertraglich vereinbarten Mehrkilometersatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. 

Die Kilometerabrechnung erfolgt taggenau; der Rückgabetag wird als voller Nutzungstag berücksichtigt. Minderkilometer werden nicht erstattet und nicht mit anderen Kosten verrechnet.